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   FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03 E   

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https://dejure.org/2005,7166
FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03 E (https://dejure.org/2005,7166)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2005 - 18 K 4366/03 E (https://dejure.org/2005,7166)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 18 K 4366/03 E (https://dejure.org/2005,7166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 2 § 16
    Veräußerungsrente; Unterhaltsrente; Betriebsvermögensübertragung; Privatvermögensübertragung; Gegenleistung; Schenkung unter Auflage; teilentgeltliche Leistung; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Rentenempfänger; Generationennachfolge-Verbund - Abgrenzung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Unterhaltsrente, Veräußerungsrente und Versorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit laufender Rentenzahlungen als anteiliger Minderungsposten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns aus dem betrieblichen Grundstücksteil; Vorliegen einer betrieblichen Veräußerungsrente ; Beurteilung der Rentenzahlungen als Zuwendungen auf Grund einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03
    Eine Berücksichtigung der Rentenzahlungen mit dem Ertragswert als Versorgungsrente scheitert jedoch daran, dass die Rentenempfänger (für das Streitjahr: der verbliebene Rentenempfänger "M") nicht zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehörten (BFH-Urteile vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 und vom 17. Dezember 2003 X R 31/00, BFH/NV 2004, 1083).

    Hierzu zählen vielmehr nur solche Personen, die im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegenüber dem letztwillig bedachten Vermögensübernehmer Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich, §§ 1363 ff. BGB) hätten geltend machen können und sich stattdessen mit den ihnen (vermächtnisweise) ausgesetzten Versorgungsleistungen bescheiden (BFH-Urteile in BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter 3. ff und in BFH/NV 2004, 1083 unter 2 c und d).

    Sie stellen von "C" auferlegte (quasi dem Kläger diktierte) Belastungen des Vermögens des "C" dar, das mit dessen Todesfall auf den Kläger übergegangen ist, und sind einem Rentenvermächtnis vergleichbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter 7. a; Schmidt/ Wacker EStG, § 16 Rz. 600).

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03
    Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist zwar mit steuerrechtlicher Wirkung auch unter Fremden möglich (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718 m. w. N.).

    Es gibt keinen rechtfertigenden Grund, die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen steuerrechtlich auf Vereinbarungen unter Angehörigen zu beschränken (BFH in BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718 unter 3. a).

  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2005 - 18 K 4366/03
    Eine Berücksichtigung der Rentenzahlungen mit dem Ertragswert als Versorgungsrente scheitert jedoch daran, dass die Rentenempfänger (für das Streitjahr: der verbliebene Rentenempfänger "M") nicht zum sog. Generationennachfolge-Verbund gehörten (BFH-Urteile vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 und vom 17. Dezember 2003 X R 31/00, BFH/NV 2004, 1083).

    Hierzu zählen vielmehr nur solche Personen, die im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegenüber dem letztwillig bedachten Vermögensübernehmer Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich, §§ 1363 ff. BGB) hätten geltend machen können und sich stattdessen mit den ihnen (vermächtnisweise) ausgesetzten Versorgungsleistungen bescheiden (BFH-Urteile in BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820 unter 3. ff und in BFH/NV 2004, 1083 unter 2 c und d).

  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 328 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
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